Eingliederungshilfe:
Die Leistung richtet sich an volljährige Menschen, die durch eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung im Sinne des § 99 SGB IX in ihrer Teilhabe wesentlich eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
rechtliche Betreuung:
Leistungsberechtigt für eine rechtliche Betreuung sind volljährige Personen,
die aufgrund einer psychischen Krankheit oder
körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
nicht (mehr) in der Lage sind, ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln.
Die Betreuung wird nicht automatisch, sondern durch das zuständige Betreuungsgericht eingerichtet. Voraussetzung ist, dass andere Hilfen – wie z. B. eine Vorsorgevollmacht – nicht ausreichen.
Ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist, wird in einem gerichtlichen Verfahren geprüft. Dabei wird auch ein ärztliches Gutachten eingeholt. Erst dann entscheidet das Gericht, in welchen Lebensbereichen Unterstützung erforderlich ist.
Anfrage gerne über das Kontaktformular, WhatsApp oder Instagram.
Beratung und Unterstützung im Wohnbereich, insbesondere in den Bereichen Selbstversorgung, Gesundheitsvorsorge und Konfliktbewältigung.
Förderung der sozialen Teilhabe durch Begleitung zu Terminen und Unterstützung bei der Vernetzung im Sozialraum.
Hilfe bei der Entwicklung einer individuellen Tagesstruktur und Stärkung psychosozialer sowie kommunikativer Kompetenzen.
Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Ausbildung und Integration in den Arbeitsmarkt.
Übernahme oder Anleitung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen und Reinigung.
Unterstützung bei der Mobilität, z. B. Begleitung zu Arztbesuchen oder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Assistenz in Krisensituationen, um Isolation und Rückzugstendenzen entgegenzuwirken.
Die rechtliche Betreuung soll die Selbstbestimmung erhalten und stärken – nicht entmündigen. Die betreute Person steht im Mittelpunkt. Entscheidungen werden möglichst gemeinsam getroffen (sogenannte „unterstützte Entscheidungsfindung“).
Ein rechtlicher Betreuer vertritt die betreute Person in den vom Gericht festgelegten Bereichen.
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