InklusionsPfade setzt sich dafür ein, Menschen mit Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen in ihrer Selbstbestimmung, Teilhabe und rechtlichen Handlungsfähigkeit zu stärken.
Unsere Angebote – vom ambulant betreuten Wohnen bis zur rechtlichen Betreuung – zielen darauf ab, individuelle Lebenswege zu unterstützen, Orientierung zu geben und soziale wie rechtliche Teilhabe zu sichern.
Die Grundlage unserer Arbeit bilden die UN-Behindertenrechtskonvention, das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sowie das Betreuungsrecht und relevante Teile des Sozialgesetzbuchs.
Im Mittelpunkt steht der Mensch mit seinen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Wünschen.
Wir fördern ein selbstbestimmtes Leben durch personenzentrierte Assistenz, rechtliche Vertretung und vertrauensvolle Zusammenarbeit – mit Respekt, Transparenz und professioneller Verantwortung.
Ambulant betreutes Wohnen
Unsere Dienstleistungen richten sich an Erwachsene mit geistigen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen, die gemäß § 99 SGB IX in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind oder von einer derartigen Beeinträchtigung bedroht werden.
Insbesondere wenden wir uns an Personen, die nicht in stationären Wohnformen leben, jedoch dennoch auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind.
Sie haben eine Beeinträchtigung und wissen nicht wie sie Hilfe bekommen?
Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Rechtliche Betreuung
Eine rechtliche Betreuung kann jeder volljährige Mensch erhalten, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann.
Das Betreuungsgericht prüft in einem gerichtlichen Verfahren, ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist. Die Betreuung wird individuell auf die Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten und soll ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich erhalten.
Typische Gründe für eine rechtliche Betreuung sind z. B.:
Demenzerkrankungen
Psychische Erkrankungen wie z. B. Schizophrenie oder Depressionen
Geistige oder körperliche Behinderungen
Abhängigkeitserkrankungen
Qualifizierte Assistenz
Unterstützung durch Fachkräfte mit spezifischer Ausbildung, um die Selbstständigkeit der Klient*innen zu fördern. Dies umfasst:
Beratung und Unterstützung im Wohnbereich, insbesondere in den Bereichen Selbstversorgung, Gesundheitsvorsorge und Konfliktbewältigung.
Förderung der sozialen Teilhabe durch Begleitung zu Terminen und Unterstützung bei der Vernetzung im Sozialraum.
Hilfe bei der Entwicklung einer individuellen Tagesstruktur und Stärkung psychosozialer sowie kommunikativer Kompetenzen.
Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Ausbildung und Integration in den Arbeitsmarkt.
Kompensatorische Assistenz
Einzelfallbezogene Unterstützung in alltäglichen Abläufen, die von den Klient*innen nicht alleine ausgeführt werden können. Dazu gehören:
Übernahme oder Anleitung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen und Reinigung.
Unterstützung bei der Mobilität, z. B. Begleitung zu Arztbesuchen oder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Assistenz in Krisensituationen, um Isolation und Rückzugstendenzen entgegenzuwirken.
Leistungsberechtigt für eine rechtliche Betreuung sind volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht (mehr) in der Lage sind, ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln.
Die Betreuung wird nicht automatisch, sondern durch das zuständige Betreuungsgericht eingerichtet. Voraussetzung ist, dass andere Hilfen – wie z. B. eine Vorsorgevollmacht – nicht ausreichen.
Ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist, wird in einem gerichtlichen Verfahren geprüft. Dabei wird auch ein ärztliches Gutachten eingeholt. Erst dann entscheidet das Gericht, in welchen Lebensbereichen Unterstützung erforderlich ist.
Die rechtliche Betreuung im Bereich Gesundheitssorge umfasst z. B.:
Zustimmung zu ärztlichen Untersuchungen, Behandlungen und Operationen
Organisation und Überwachung von medizinischen Maßnahmen, Pflege oder Therapien
Entscheidung über Medikation und ärztlich empfohlene Unterbringungen
Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
Beantragung von Hilfsmitteln und Pflegeleistungen
Die Fachkraft übernimmt die rechtliche Verantwortung für finanzielle Angelegenheiten wie:
Verwaltung von Giro- und Sparkonten
Begleichung von Miete, Rechnungen und laufenden Verpflichtungen
Beantragung und Verwaltung von Renten, Sozialleistungen, Pflegegeld oder Grundsicherung
Schutz vor Schulden, Übervorteilung oder finanzieller Ausbeutung
Erstellung von Haushaltsplänen und Umgang mit Erbschaften oder Nachlässen
Hier geht es um die Sicherung eines passenden und stabilen Wohnraums, z. B.:
Anmietung oder Kündigung einer Wohnung
Unterstützung bei Umzügen und Wohnraumanpassung (z. B. barrierefrei)
Einrichtung, Instandhaltung oder Sicherung der Wohnung
Organisation von Hilfe im Haushalt oder mobiler Betreuung
Vermeidung von Wohnungsverlust, z. B. bei Mietrückständen
In diesem Bereich übernimmt die Betreuung wichtige Verwaltungs- und Kommunikationsaufgaben:
Entgegennahme und Bearbeitung der Post
Ausfüllen von Anträgen, Formularen und Erklärungen
Wahrnehmung von Terminen bei Behörden (z. B. Sozialamt, Rentenstelle, Jobcenter)
Kommunikation mit Krankenkassen, Versicherungen, Banken und Einrichtungen
Fristenüberwachung und Dokumentation
Hier unten finden sie unsere Konzepte zur Ambulanten Eingliederungshilfe.
Wir legen großen Wert auf eine respektvolle und unterstützende Umgebung, in der die Bedürfnisse und Wünsche der Klienten im Mittelpunkt stehen. In unserem Ansatz zur Gewaltprävention setzen wir auf offene Kommunikation und die Förderung von Konfliktlösungsstrategien. Beschwerden verstehen wir als Chance zur Verbesserung und nehmen diese ernst. Wir ermutigen unsere Klienten, ihre Anliegen offen zu äußern, und bieten verschiedene Möglichkeiten, um Feedback zu geben. Unser Ziel ist es, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, um ein sicheres und positives Umfeld zu schaffen.
Konzept Ambulant betreutes Wohnen
InklusionsPfade bietet individuelle Assistenz- und Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Durch ein personenzentriertes Konzept, qualifiziertes Personal und eine enge Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen stellt das Unternehmen eine qualitativ hochwertige Leistung im Bereich der sozialen Teilhabe sicher.
Gewaltschutzkonzept
Das Gewaltschutzkonzept von InklusionsPfade dient der aktiven Prävention und Intervention bei Gewaltfällen. Es stellt sicher, dass alle Beteiligten geschützt werden und ein sicheres, gewaltfreies Umfeld gewährleistet ist, mit besonderem Augenmerk auf den Schutz von Frauen und LSBTIQ*-Personen
Beschwerdemanagement
Das Beschwerdemanagement von InklusionsPfade stellt sicher, dass Beschwerden ernst genommen, transparent bearbeitet und als Chance zur Weiterentwicklung genutzt werden. Es fördert eine offene Kommunikationskultur und trägt dazu bei, die Qualität der angebotenen Leistungen nachhaltig zu verbessern.
Konzept rechtliche Betreuung
InklusionsPfade engagiert sich für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die Unterstützung bei der Wahrnehmung und Ausübung ihrer Rechte benötigen. Die rechtliche Betreuung soll dazu beitragen, ihre Selbstbestimmung zu sichern und sie bei der rechtlichen Regelung ihrer Angelegenheiten zu unterstützen. Unsere Arbeit orientiert sich an den Grundsätzen des Betreuungsrechts sowie an den Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir vertreten die Interessen unserer Klient*innen rechtlich und unterstützend – respektvoll, transparent und individuell.
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